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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.    Anwendungsbereich

Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Hädener Rohstoffe GmbH (nachfolgend die „Verkäuferin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“; nachfolgend gemeinsam die „Parteien“) sind die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVLB“) anwendbar. Individuelle, von diesen AVLB abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich und ausdrücklich bestätigt wurden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Diese AVLB gelten auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender oder von den AVLB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

2.    Angebot und Annahme

Die in den Angeboten der Verkäuferin enthaltenen Preise, Mengen und Lieferfristen sind freibleibend. Der Vertrag entsteht mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin oder mit widerspruchsloser Ausführung der Bestellung des Käufers. Insbesondere durch Stillschweigen auf eine Bestellung oder durch konkludentes Verhalten kommt kein Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Käufer zustande. Weicht die Auftragsbestätigung der Verkäuferin von der Bestellung des Käufers ab, gilt dies als neues Angebot der Verkäuferin. Dieses wird für beide Parteien zum verbindlichen Vertragsinhalt, wenn der Käufer diesen nicht innert 10 Tagen widerspricht.

3.    Verkaufspreise

Die Preise der Verkäuferin verstehen sich ohne Steuern (Mehrwertsteuer etc.) und andere Abgaben für die angebotenen Waren. Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk (EXW) gemäss INCOTERMS 2010, falls keine anderslautende individuelle Vereinbarung schriftlich getroffen wird. Die Verkäuferin behält sich Preisanpassungen nach vorgängiger Mitteilung bis zur Bestellungsausführung vor, falls eine Preiserhöhung ausserhalb ihres Einflussbereiches liegt, wie insbesondere solche aus Wechselkursänderungen, Devisenbestimmungen, Erhöhung von Zöllen, Steuern, Lagerkosten, Frachtkosten, Verkehrsabgaben, Versandspesen, Versicherungsprämien, wesentliche Steigerung der Arbeits-, Material- oder Produktionskosten sowie aufgrund von Bestellungsänderungen des Käufers bezüglich Lieferfristen und -mengen sowie von ihm verlangte Spezifikationen etc.

4.    Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung. Zahlungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Fällige Zahlungen dürfen weder zurückbehalten noch mit irgendwelchen Gegenansprüchen verrechnet werden. Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne weitere Mahnung oder Mitteilung der Verkäuferin in Verzug. Ab Datum des Zahlungsverzuges wird dem Käufer ein Verzugszins in der Höhe von 5% p.a. belastet. Bei Zahlungsverzug behält sich die Verkäuferin das Recht vor, ohne Mahnung die Betreibung einzuleiten. Ein Zahlungsverzug entbindet die Verkäuferin von der Lieferverpflichtung bzw. der Einhaltung von Lieferterminen sowohl für frühere als auch alle weiteren Lieferungen, ohne dass dadurch Ersatzansprüche des Käufers entstehen. Die Verkäuferin ist bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5.    Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin, soweit es nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, zulässig ist. Lässt dieses einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet aber der Verkäuferin, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so kann die Verkäuferin alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer verpflichtet sich, bei allen Massnahmen zur Kreditsicherung mitzuwirken und insbesondere, falls erforderlich, entsprechende Zusatzvereinbarungen abzuschliessen. Er ermächtigt die Verkäuferin, auf seine Kosten die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern oder dergleichen vorzunehmen. Ferner übernimmt der Käufer die Verpflichtung, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in Stand zu halten und gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern.

6.    Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7.    Lieferfristen und -mengen

Die Lieferfristen und -mengen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Verkäuferin übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für eine termingerechte Zustellung bzw. für Lieferverspätungen oder -verzögerungen. Mengenabweichungen von bis zu 10% werden, soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung ausgeschlossen, vom Käufer akzeptiert, wobei die Preise entsprechend angepasst werden. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.

8.    Mängelrügen

Die gelieferte Ware gilt als genehmigt, sofern der Käufer innerhalb von 24 Stunden nach Warenempfang keine begründete schriftliche Mängelrüge mit Lieferbelegangaben (Rechnungsnummer, Gebinde-Kennzeichen etc.) erhebt. Rücksendungen werden nur nach Vereinbarung mit schriftlicher Bestätigung, in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung als Warengutschrift vergütet. Im Falle einer Mängelrüge ist die Verkäuferin berechtigt, ausstehende Lieferungen bis zur Klärung der erfolgten Beanstandung zurückzubehalten.

9.    Gewährleistung und Haftung

Sämtliche gesetzlichen Mängelrechte werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich ausgeschlossen und durch die Regelung gemäss dieser Ziffer ersetzt. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte, oder Haftung für Mängel oder Schäden irgendwelcher Art, wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz eines Schadens, welcher durch Lieferverzug entstanden ist. Ebenso ist insbesondere auch jede Haftung für Mangelfolgeschäden oder andere Schäden, welche direkt oder indirekt aus der Verwendung, Verarbeitung oder Einnahme von verkauften Waren entstehen können, im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie Haftung gemäss dieser Ziffer gilt ausdrücklich auch bei Ware, welche als Ersatzlieferung für mangelhafte Ware geliefert wird.

Die Verkäuferin übernimmt unter dem Vorbehalt einer Mängelrüge gemäss Ziffer 8. vorstehend eine Gewährleistung für die Konformität der Ware mit den jeweils geltenden Standard-Produktspezifikationen. Konkrete Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich individuell schriftlich vereinbart werden. Angaben in Katalogen, Merkblättern, Sicherheitsdatenblättern etc. sind unverbindlich. Die Verkäuferin darf nach ihrem Ermessen die beanstandete Ware beim Käufer begutachten. Bei begründeter Mängelrüge ist die Verkäuferin in jedem Falle berechtigt, entweder den Kaufpreis zurückzuerstatten oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Im letzteren Fall verpflichtet sich der Käufer, der Verkäuferin die ersetzte Ware in unverändertem Zustand zurückzusenden. Für Ware von Drittlieferanten („Handelsware“) garantiert die Verkäuferin nur im Rahmen der von ihren Lieferanten abgegebenen Gewährleistungen. Weitergehende Ansprüche, wie für nicht in den Produktspezifikationen genannte Verwendungszwecke, Gebrauchseignung zur Weiterverarbeitung, Folgeschäden, Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Verarbeitung etc. sind im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftung der Verkäuferin gilt als Höchstbetrag der Kaufpreis für die vom Käufer verbrauchte Menge der beanstandeten Ware.

10.  Warenzeichen

Bei Weiterverarbeitung der Ware (Umfüllung, Vermischung etc.) sind die Warenzeichen (Marken, Logos etc.) zu entfernen. Eine eventuelle Weiterverwendung dieser Kennzeichen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Warenzeicheninhabers gestattet.

11.  Höhere Gewalt

Die Verkäuferin haftet nicht für die Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten, wenn diese auf einen Hinderungsgrund zurückzuführen ist, der ausserhalb der Kontrolle der Verkäuferin liegt oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik. Entsprechendes gilt, wenn ein Zulieferer der Verkäuferin von diesen Umständen bedroht ist und infolgedessen die Verkäuferin ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann.

12.  Teilungültigkeit

Sollte sich eine Bestimmung dieser AVLB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so werden die Parteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen. Das selbe gilt bei einer Lücke dieser AVLB.

13.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien gestützt aus diese AVLB ergeben, gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens oder einer Auseinandersetzung rechtswirksamen nationalen oder internationalen Verträge oder Übereinkommen (z.B. das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf, „Wiener Kaufrecht“). Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesen AVLB in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Wenn trotz der Bemühungen der Parteien auf gütlichem Weg keine Einigung zustande kommt, gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AVLB, einschliesslich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, der Sitz der Verkäuferin. Ungeachtet dessen ist die Verkäuferin berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
KONTAKT

Hädener Rohstoffe GmbH
Zwinglistraße 6
CH-9000 St.Gallen

T +41 71 223 52 18
F +41 71 223 52 19
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